Wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig ist, haben Sie als Geschäftsführer die Pflicht, die Geschäftstätigkeit einzustellen und Hilfe zu suchen. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile eine Firmenliquidation hat.
Einen guten Ruf hat man nur ein Mal. Eine saubere Liquidation schützt den guten Ruf den man sich als Geschäftsmann/frau erarbeitet hat. Ein Konkurs hingegen kann dem eigenen Image schaden und die entsprechenden Einträge im Handelsregister sind öffentlich einsehbar. Konkurse werden einem Unternehmer/in auch bei künftigen Projekten immer wieder«vorgeworfen», saubere Liquidationen hingegen nicht.
Eine Gesellschaft kann nicht „inaktiv“ gesetzt werden, bzw. laufende Kosten und Mühen (Steuererklärungen (2x), Kapitalsteuer, Versicherungen, Buchhaltung und Anschrift am Sitz) können nicht ausgesetzt werden. Insofern kann man sich diese Kosten und Mühen sparen in dem man die Gesellschaft liquidiert. Die laufenden Kosten betragen rund CHF 1'000 pro Jahr bei einer GmbH und AG.
Bei einer Liquidation hat man den Prozess selber im Griff, wohingegen bei einem Konkurs das Konkursamt das Verfahren bestimmt. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine Liquidation durchzuführen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Ein Verkauf des Gesellschaftsmantels birgt die Gefahr, dass die Änderung vom Handelsregister nicht akzeptiert wird, da durch einen Mantelhandel die Gründungsvorschriften umgangen werden. Das Eidgenössische Handelsregisteramt hat kürzlich wieder die kantonalen Handelsregisterämter gemahnt, solche Mantelhändel nicht zuzulassen. Überdies ist oftmals ungewiss, was mit dem Mantel angestellt wird und man riskiert auch hier Reputationsschäden, falls Missbrauch mit der alten Gesellschaft getrieben wird.